Erklärung zur Barrierefreiheit

(19.06. 2025 Stand der Erklärung)

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.welcome-osnabrueck.de veröffentlichten Webseiten. Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar.

 

Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung

Die Website des Welcome & Connect Centers Osnabrück (www.welcome-osnabrueck.de) bietet Informationen und Unterstützung für Fachkräfte, Auszubildende und Studierende, die neu in Osnabrück sind. Sie richtet sich auch an Unternehmen, die internationale Fachkräfte gewinnen und integrieren möchten. Die Seite bietet Beratungsdienste, Onboardingtouren, Veranstaltungen und ein Netzwerk für den Austausch.

 

Nicht barrierefreie Inhalte:

Die unten genannte Dienstleistung ist nicht mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
vereinbar.
Folgende Teile/Inhalte/Funktionen der Dienstleistung sind nicht barrierefrei:

- GoogleMaps ist nicht vollständig barrierefrei nutzbar.

- PDF-Dokumente, die zum Download angeboten werden, sind nicht barrierefrei.

- Nicht alle Kontraste von z.B. Links oder Buttons sind ausreichend.

Wir sind darum bemüht, Audio- und Videoinhalte bis Ende 2025 mit Untertiteln zu
versehen. 

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 19.06.2025 erstellt. Die Einschätzung basiert auf Selbstbewertung.

 

Feedback und Kontaktangaben

Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen.

 

Schlichtungsverfahren 

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen. Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. 

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter: 

◦Telefon: 0511/120-4010 

◦E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de

 

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